Tageszusammenfassung/15.12.

Aus Orga-Wiki zum Bildungsstreik 2009

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Protokoll zum AntiRep-Vortrag vom 15.12.09

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Input Räumung

  • legal bis Mensch aufgefordert wird zu gehen
    • jedoch nur, wenn man keine Schlösser oder Ähnliches beschädigt oder Hürden überwindet, um in das Gebäude zu kommen
    • Uni ist öffentlich, daher keine Hürden oder Schlösser
  • Hausfriedensbruch(HFB) kann nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn ein Strafantrag gestellt wird
  • die Strafanträge können von/m Antragsteller_in zurückgenommen werden
  • Richter_innen stellen diese Strafanträge oft ein, wenn keine ähnlichen Vorstrafen existieren
  • Führungzeugniseintrag ab 90 Tagessätzen (HFB weniger)
  • 30 Tagessätze für HFB (für Studenten_innen?)
    • höhe der Summe abhängig vom Einkommen
    • Tagessätze können auch abgearbeitet werden: 6 Stunden pro Tagessatz
    • Ratenzahlung möglich, dann muss aber Nachweis über das Einkommen vorgelegt werden
  • für Menschen mit nicht gesichertem Aufenthalt gibt es Probleme
  • Widerstand ist nur, wenn eine Art von Gewalt gegen die Beamten_innen bei der Räumung angewendet wird
    • Problem ist, das die Beamten_innnen es frei auslegen können, wann Gewalt angewendet wird
  • Ketten, Blockaden oder Anketten sind kein Widerstand
  • Filmen ist zwar unsicher, aber wenn Mensch sicher ist, dass der Film nicht beschlagnahmt wird
    • Menschen nur von hinten filmen
    • es sollten Datum und Zeit auf dem Material sichtbar sein, um es später zu verwenden
  • mehrmaliges Raustragen bei Räumungen bekommt man zwar mehr Tagessätze, aber immer noch keine 90, ist jedoch von jeweiligen Bundesland abhängig.
  • nichtangabe von Personalien ist Straftat, wenn man dazu aufgefordert wird
  • Sachen können nur beschlagnahmt werden, wenn diese zur Aufklärung von Straftaten nützlich sind
    • eine Besetzung bzw. die Räumung ist eine Selbststellerstraftat, deswegen sollte nichts beschlagnahmt werden
  • Platzverweise unwahrscheinlich, da die Polizei dann diesen Platz überwachen müsste
  • eingestellte Verfahren kommen ins Bundeszentralregister(BZR), also kennen die Richter und Staatsanwälte diese, Speicherung ca. 5 Jahre lang
    • Einstellung wegen unschuld kommt nicht ins BZR
  • es ist keine Ankündigung vor der Räumung von Seite der Polizei nötig
    • aber zumindest von der die Hausrechtsinhaber_in muss es angekündigt werden
  • Polizei darf nicht aus eigenen Interessen das Unigelände betreten
    • die Polizei muss von/m Hausrechtsinhaber_in beauftragt werden
    • kann gegen verwaltungsrechtlich verfolgt werden
      • wenig sinnvoll die Polizei im Vorfeld zu verärgern
  • Menschen die freiwillig räumen, müssen gehen wenn der Hausrechtsinhaber_in diese Personen auffordert
  • private Sachen der Menschen, die geräumt werden, werden von der Polizei nicht entfernt
  • keine Exmatrikulation bekannt, die durch Räumung aus der Uni begründet worden sind
    • es kann theoretisch möglich sein, über Hochschulgesetze
  • auf getrennte Listen für die Personalien bei der Räumung achten, um Menschen die bleiben und Menschen die gehen, zu unterscheiden
  • offene Gebäude zu betreten ist noch kein HFB
    • Barrieren zu überwinden, um ein Gebäude zu betreten ist immer HFB
  • Rädelführerschaft ist kein Straftatbestand(Erfindung der Polizei)
    • Nur Anstifter_innen von Straftaten können interessant sein
    • Aufruf zu Straftaten ist strafbar
  • Bei Räumung muss man nur Name, Adresse und Geburtsdatum angeben
  • Immer Personalausweis dabei haben, sonst wird man mitgenommen, um die Personalien festzustellen
  • Sachbeschädigungen können nur bestraft werden, wenn der Täter wirklich ermittelt werden kann.
    • zivilrechtlich ist es möglich die Sachbeschädigung zu verfolgen, wenn das Präsidium einzelnen Personen diese Sachbeschädigung anzuhängen
  • To do, wenn hier geräumt wird, wird erstellt
    • hängt dann an der Wand
      • damit Mensch sich orientieren kann im Fall der Fälle
  • es wird eine SMS-Liste erstellt, um zu kommunizieren, dass wir geräumt werden
  • Sponti im Falle einer Räumung
  • jede/r/m sollte vorher klar sein, ob er sie freiwillig gehen oder sich raustragen lassen möchte
  • niemand muss sich gezwungen fühlen sich raustragen zu lassen
  • wer freiwillig geht, kann andere wichtige Dinge machen, wie Sponti organisieren, Presse, etc
  • es wird ein/e Anwalt Anwältin angerufen, die dann vor Ort sein wird
  • Kasse für Anwältin steht draußen rum (legt erst mal 50 Euro aus)

[Bearbeiten] Potsdam

  • Potsdam hat gefragt, ob die unser VoKü-Zeug haben können

[Bearbeiten] Termine

[Bearbeiten] morgen

  • 14 Uhr Zöllner
  • 16 Uhr berlinweite VV
  • 14 Uhr Merkel Bildungsgipfel
    • Gegenaktion davor
  • 15-17 AS-Sitzung

[Bearbeiten] Donnerstag

  • Bildungsaktionstag
    • andere Städte 11h Flahmobs
      • Plakate mit allen besetzten Unis hochhalten
  • morgen bei VV über Vorgehen am Aktionstag reden
Arbeitsgruppen Berlin