Tageszusammenfassung/15.12.
Aus Orga-Wiki zum Bildungsstreik 2009
Protokoll zum AntiRep-Vortrag vom 15.12.09
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Input Räumung
- legal bis Mensch aufgefordert wird zu gehen
- jedoch nur, wenn man keine Schlösser oder Ähnliches beschädigt oder Hürden überwindet, um in das Gebäude zu kommen
- Uni ist öffentlich, daher keine Hürden oder Schlösser
- Hausfriedensbruch(HFB) kann nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn ein Strafantrag gestellt wird
- die Strafanträge können von/m Antragsteller_in zurückgenommen werden
- Richter_innen stellen diese Strafanträge oft ein, wenn keine ähnlichen Vorstrafen existieren
- Führungzeugniseintrag ab 90 Tagessätzen (HFB weniger)
- 30 Tagessätze für HFB (für Studenten_innen?)
- höhe der Summe abhängig vom Einkommen
- Tagessätze können auch abgearbeitet werden: 6 Stunden pro Tagessatz
- Ratenzahlung möglich, dann muss aber Nachweis über das Einkommen vorgelegt werden
- für Menschen mit nicht gesichertem Aufenthalt gibt es Probleme
- Widerstand ist nur, wenn eine Art von Gewalt gegen die Beamten_innen bei der Räumung angewendet wird
- Problem ist, das die Beamten_innnen es frei auslegen können, wann Gewalt angewendet wird
- Ketten, Blockaden oder Anketten sind kein Widerstand
- Filmen ist zwar unsicher, aber wenn Mensch sicher ist, dass der Film nicht beschlagnahmt wird
- Menschen nur von hinten filmen
- es sollten Datum und Zeit auf dem Material sichtbar sein, um es später zu verwenden
- mehrmaliges Raustragen bei Räumungen bekommt man zwar mehr Tagessätze, aber immer noch keine 90, ist jedoch von jeweiligen Bundesland abhängig.
- nichtangabe von Personalien ist Straftat, wenn man dazu aufgefordert wird
- Sachen können nur beschlagnahmt werden, wenn diese zur Aufklärung von Straftaten nützlich sind
- eine Besetzung bzw. die Räumung ist eine Selbststellerstraftat, deswegen sollte nichts beschlagnahmt werden
- Platzverweise unwahrscheinlich, da die Polizei dann diesen Platz überwachen müsste
- eingestellte Verfahren kommen ins Bundeszentralregister(BZR), also kennen die Richter und Staatsanwälte diese, Speicherung ca. 5 Jahre lang
- Einstellung wegen unschuld kommt nicht ins BZR
- es ist keine Ankündigung vor der Räumung von Seite der Polizei nötig
- aber zumindest von der die Hausrechtsinhaber_in muss es angekündigt werden
- Polizei darf nicht aus eigenen Interessen das Unigelände betreten
- die Polizei muss von/m Hausrechtsinhaber_in beauftragt werden
- kann gegen verwaltungsrechtlich verfolgt werden
- wenig sinnvoll die Polizei im Vorfeld zu verärgern
- Menschen die freiwillig räumen, müssen gehen wenn der Hausrechtsinhaber_in diese Personen auffordert
- private Sachen der Menschen, die geräumt werden, werden von der Polizei nicht entfernt
- keine Exmatrikulation bekannt, die durch Räumung aus der Uni begründet worden sind
- es kann theoretisch möglich sein, über Hochschulgesetze
- auf getrennte Listen für die Personalien bei der Räumung achten, um Menschen die bleiben und Menschen die gehen, zu unterscheiden
- offene Gebäude zu betreten ist noch kein HFB
- Barrieren zu überwinden, um ein Gebäude zu betreten ist immer HFB
- Rädelführerschaft ist kein Straftatbestand(Erfindung der Polizei)
- Nur Anstifter_innen von Straftaten können interessant sein
- Aufruf zu Straftaten ist strafbar
- Bei Räumung muss man nur Name, Adresse und Geburtsdatum angeben
- Immer Personalausweis dabei haben, sonst wird man mitgenommen, um die Personalien festzustellen
- Sachbeschädigungen können nur bestraft werden, wenn der Täter wirklich ermittelt werden kann.
- zivilrechtlich ist es möglich die Sachbeschädigung zu verfolgen, wenn das Präsidium einzelnen Personen diese Sachbeschädigung anzuhängen
- To do, wenn hier geräumt wird, wird erstellt
- hängt dann an der Wand
- damit Mensch sich orientieren kann im Fall der Fälle
- hängt dann an der Wand
- es wird eine SMS-Liste erstellt, um zu kommunizieren, dass wir geräumt werden
- Sponti im Falle einer Räumung
- jede/r/m sollte vorher klar sein, ob er sie freiwillig gehen oder sich raustragen lassen möchte
- niemand muss sich gezwungen fühlen sich raustragen zu lassen
- wer freiwillig geht, kann andere wichtige Dinge machen, wie Sponti organisieren, Presse, etc
- es wird ein/e Anwalt Anwältin angerufen, die dann vor Ort sein wird
- Kasse für Anwältin steht draußen rum (legt erst mal 50 Euro aus)
[Bearbeiten] Potsdam
- Potsdam hat gefragt, ob die unser VoKü-Zeug haben können
[Bearbeiten] Termine
[Bearbeiten] morgen
- 14 Uhr Zöllner
- 16 Uhr berlinweite VV
- 14 Uhr Merkel Bildungsgipfel
- Gegenaktion davor
- 15-17 AS-Sitzung
[Bearbeiten] Donnerstag
- Bildungsaktionstag
- andere Städte 11h Flahmobs
- Plakate mit allen besetzten Unis hochhalten
- andere Städte 11h Flahmobs
- morgen bei VV über Vorgehen am Aktionstag reden