Onlinepetition Bundestag
In den letzten Tagen kam an der FU der Gedanke auf eine Internetpetition beim Bundestag einzureichen (ähnlich wie damals "Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten" im Sommer). Im letzten Plenum konnte dies leider aus Zeitgründen nicht diskutiert werden. Ich denke aber eh, dass es eine bundesweite Aktion wäre und somit alle eingebunden werden sollten
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Nutzen für den Bildungsstreik
- Medienpräsenz
- Druck auf Politiker erhöhen
- Möglichkeit weiterer Konkretisierung / Fokussierung auf ausgewählte Zielpunkte/Zielforderungen, je nach gestaltung der Petition (Wortlaut)
- Möglichkeit des Nachweises der Stimmen dahinter (der Mehrheit)
- Leichter einzuholen, die Stimmen, als bei analogen Unterschriften (kann mit einem link nachgewiesen werden, selbst die paar tsd. stimmen bei der unterschriftenaktion zu viertelparität von?? 2007? frühjahr 2008? - die hatten GANZ SCHÖN puste und sohlenabrieb gekostet.) (und zwar von vielen, vielen helfern) (online geht einfach leichter.) (können die magister online z.b. in der bibliothek beim schreiben von (ha-leluja!) hausarbeiten und die armen batschis online z.b. in der zedat beim selbstständigen zupauken zum klausurstoff nebenher erledigen)
[Bearbeiten] Fragen
- welchen Umfang soll so eine Petitionsfrage haben?
- hohen. [apk] vorschlag 10 punkte auswählen. paket 10 punkte mit ja oder nein gleichzeitig abstimmbar. viele studis würden sich freuen, nicht jede einzeln wählen zu müssen (also 10 von den bereits in vv´s und großen plena besprochenen ziemlich unstrittigen punkten)
- Was wollen wir genau?:
- eine erfolgreiche öffentliche Petition - dann brauchen wir eine knapp formulierte Gesetzesidee/Problemschilderung für die der Bundestag auch zuständig ist
- Unterstützer für die allgemeinen Forderungen sammeln - dann fände ich es praktischer wenn wir die Petition selbst machen, siehe OnlinePetition
--Joka 00:57, 26. Nov. 2009 (CET)
[Bearbeiten] Vorgehen
noch nichts beschlossen
[Bearbeiten] Wikipedia.de zu öffentlichen Onlinepetitionen
Bei der öffentlichen Petition wird das Anliegen und die Begründung im Internet unter Bekanntgabe des Namens des Einreichenden eingestellt. Andere Personen, die das Anliegen für berechtigt halten, können diese Petition durch eine „Mitzeichnung“ unterstützen. Weiter können die Nutzer über die Petition in einem Forum diskutieren. Hierbei wird der Petitionstext zunächst für sechs Wochen online gestellt und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen Menschen durch Angabe ihres Namens „unterschrieben“ werden. Je mehr Unterstützer eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht soll ihr dadurch im folgenden Verfahren verschafft werden können. Ab 50.000 Unterstützern in den ersten drei Wochen nach Veröffentlichung wird „ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird.“[3] Die öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses werden im Parlamentsfernsehen übertragen. Zudem sind die Sendungen ebenfalls im Internet auf www.bundestag.de zu sehen und können noch später als video-on-demand auf der Webseite des Bundestages abgerufen werden. Bevor die eingereichte Petition als öffentliche Petition im Internet zur Diskussion und zur Mitzeichnung eingestellt wird, muss sie den Kriterien hierfür entsprechen. (Siehe Richtlinie für die öffentliche Petition: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/rili.pdf) Wird eine Petition, die als öffentliche Petition eingereicht worden ist, nicht veröffentlicht, weil sie den Kriterien hierfür nicht entsprochen hat, wird sie dennoch auf jeden Fall vom Petitionsausschuss behandelt; dann aber als Einzelpetition.